Bus und Bahn

Allgäumobil im Schlosspark

Nachhaltig und kostenlos zu den schönsten Orten im Allgäu

Schloss Neuschwanstein
Foto: Dieter Eider

Da Nachhaltigkeit in der jetzigen Zeit immer mehr im Vordergrund des Alltags steht, können Sie auch im Urlaub etwas dazu beitragen. Mit der elektronischen Gästekarte/Königscard haben Sie während Ihres Aufenthalts einen Freifahrtschein für Bus und Bahn. Einsteigen, mitfahren und tolle Ausflugsziele in der Urlaubsregion  entdecken.

In einem 500 km langen Liniennetz haben Sie fast überall die Möglichkeit das Allgäu zu erkunden. Von insgesamt 174 Haltestellen aus, bringt Sie der Bus an Ihren Wunschort.

Sie sparen Treibstoffkosten, Parkgebühren und Nerven im Verkehr. Zusätzlich sind Sie umweltfreundlich unterwegs und haben etwas für die Umwelt getan. Und das alles zum Nulltarif!

Eine Fahrplaninformation finden Sie im Fahrplanheft, welches Sie bei Ihrem Vermieter oder in der Tourist-Information ausliegt. Auch Online haben Sie die Möglichkeit Ihre ganz persönliche Route rund um die Uhr zu planen. Mehr Informationen unter:


So nutzen Sie allgäumobil im Schlosspark

Gästekarte Lechbruck am See

Das kostenlose ÖPNV-Angebot gilt in den Gemeinden Eisenberg, Füssen, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Nesselwang, Pfronten, Rieden a.F., Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg für alle Übernachtungsgäste mit gültiger elektronischer Gästekarte/KönigsCard.
Als Fahrausweis dient die Gästekarte/KönigsCard in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Karte wird Ihnen automatisch bei Ihrer Anmeldung vom Beherbergungsbetrieb bei Ihrer Ankunft ausgehändigt.
Sollten Sie die elektronische Gästekarte nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

Jeder Gast erhält eine persönliche elektronische Gästekarte im Scheckkartenformat (auch Kinder), damit diese einfach im Geldbeutel verstaut werden können. Die Gästekarte gilt für die Dauer Ihres Aufenthaltes von der Ankunft bis zur Abreise. Diese Daten werden auf Ihrer Gästekarte angegeben.

Die elektronische Gästekarte/KönigsCard gilt zu dem eingetragenen Zeitraum in allen Bussen und Bahnen (2. Klasse) der teilnehmenden Verkehrsbetriebe (siehe Übersichtskarte) als Fahrausweis. Die kostenlose Nutzung von Bussen und Zügen ist Montag bis Sonntag ganztags möglich. Ausgenommen sind Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Taxi. Die Gästekarte und der Abschnitt des Meldescheins muss für jede Nutzung im Bus oder in der Bahn vorgelegt werden.

Es gelten die Beförderunsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.