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Nutzungsbedingungen



Nutzungsbedingungen für die KönigsCard
Sehr geehrte Gäste,
mit der allgemeinen Gästekarte, nachfolgend „KönigsCard“ genannt, erhalten Sie eine besondere
Version der allgemeinen Gästekarte, nachfolgend „BasisCard“ genannt. Mit der „KönigsCard“
werden Ihnen zusätzlich zu den Leistungen der BasisCard besondere Leistungen und Vorteile
geboten, um Ihren Aufenthalt in der Region Allgäu-Tirol/Vitales Land, Ammergauer Alpen und
Blaues Land zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung
tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pfichten bei, die mit Ihnen in Form
der nachfolgenden Nutzungsbedingungen getroffen werden.
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vor der Inanspruchnahme der Leistungen
sorgfältig durch.
1. Grundsatz, Beteiligte, BasisCard
1.1 Die KönigsCard Betriebs GmbH ist Herausgeber der Karte KönigsCard und bezüglich dieser
Version Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Karteninhaber.
1.2 Vertragspartner des Kartennutzungsvertrages bezüglich der BasisCard sind ausschließlich die
Kommunen und sonstigen Stellen, welche die BasisCard herausgeben.
1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf das Kartennutzungsverhält-
nis mit der KönigsCard Betriebs GmbH bezüglich der Karte „KönigsCard“. Sie gelten demnach nicht
für das Kartennutzungsverhältnis bezüglich der BasisCard nach Ziffer 1.2. Hinsichtlich der BasisCard
gelten die mit den Herausgebern der BasisCard getroffenen Vereinbarungen, soweit vereinbart
deren Nutzungsbedingungen und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2. Defnition der Beteiligten an der KönigsCard, Regelungen bezüglich der Leistungs-
partner
2.1 Leistungspartner im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind diejenigen Institutionen,
Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leis-
tungs- und Anbieterverzeichnis zur KönigsCard als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen
Leistungen benannt sind.
2.2 Gastgeber im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die am Gästekartensystem der
KönigsCard teilnehmenden Privatvermieter und gewerblichen Beherbergungsbetriebe.
2.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte
selbst, als auch das Vertrags- und Leistungsverhältnis mit dem Leistungspartner.
3. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
3.1 Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungs-
partner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und, soweit wirksam
vereinbart, oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen
und/oder allgemeinen Liefer- oder Beförderungsbedingungen des Leistungspartners sowie die auf
das jeweilige Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
3.2 Ausgabestellen der Karte sind von der (Tourismusstelle) als Herausgeber nicht bevollmäch-
tigt, von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte
abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die
Leistungspartner, ausgenommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder
Zusicherung auf deren eigene Leistung bezieht.
3.3 Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Leistungen selbst kein
vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Herausgeber, bzw. den
Ausgabestellen. Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung ist gegenüber dem Kartenin-
haber ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht der Herausgeber, bzw. die
Ausgabestelle verpfichtet, es sei denn es handelt sich um Leistungen des Herausgebers oder der
Ausgabestelle selbst.
3.4 Die Herausgeber, bzw. die Ausgabestelle selbst trifft gegenüber dem Karteninhaber bezüglich
der Leistungen eine Leistungspficht weder als vertragliche Hauptpficht, noch als vertrag-
liche Nebenpficht.
4. Entgelt für die Karte, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der
Ausgabestellen und der Leistungspartner
4.1 Die KönigsCard und die Leistungen, die mit der Karte in Anspruch genommen werden
können, sind für die Nutzungsberechtigten unentgeltlich.
4.2 Die Leistungen gemäß aktuellem Leistungsverzeichnis sind nicht touristische Hauptleistung im
Rahmen anderer vertraglicher Leistungen der KönigsCard Betriebs GmbH als Herausgeber, bzw. der
Ausgabestellen. Die Vorgenannten haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die
Stellung eines Pauschalreiseveranstalters im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Abschluss des Kartennutzungsvertrags und Ausgabe der Karte
5.1 Die KönigsCard ist ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot der KönigsCard Betriebs


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