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Nutzungsbedingungen



8.3 Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Karteninhaber verpfichtet, diesen Vorfall
unverzüglich der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung
einer neuen Karte besteht.
8.4 Der Karteninhaber haftet gegenüber dem Herausgeber und/oder der Ausgabestelle und den
Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbei-
geführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
8.5 Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung
sind die Leistungspartner, der Herausgeber oder der Gastgeber berechtigt, die Karte ersatzlos
einzubehalten.
8.6 Die Karte enthält, soweit im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt, keinerlei Versiche-
rungsleistungen. Es obliegt dem Karteninhaber, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für
Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und
sicherzustellen.
8.7 Es obliegt dem Karteninhaber, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere
in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.
9. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und dieser Nutzungsbedin-
gungen
9.1 Dem Herausgeber und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß je-
weils geltendem Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung
aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingun-
gen durch den Herausgeber.
9.2 Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Karten-
inhaber maßgeblich ist, ausgeschlossen.
10. Haftung und Haftungsbeschränkung des Herausgebers und der Ausgabestellen
10.1 Die Haftung der Herausgeber aus dem Kartennutzungsvertrag und der Ausgabestellen
hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen
Ansprüche aus der Verletzung von Körper und Leben des Kartenbesitzers.
10.2 Die Haftung der Anbieter der Kaufeistungen ist nach Maßgabe ihrer gegebenenfalls verein-
barten und insoweit wirksamen Geschäftsbedingungen und anwendbarer gesetzlicher Vorschriften
beschränkt.
11. Verjährung von Ansprüchen
11.1 Vertragliche Ansprüche des Karteninhabers und weiterer Nutzungsberechtigter gegenüber
dem Leistungspartner oder der (Tourismusstelle) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässi-
ger Pfichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfichtverletzung ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfichtverletzung des Leistungs-
partners, bzw. der KönigsCard Betriebs GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pfichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
11.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Karteninhaber, bzw. Nutzungsberechtigte von
Umständen, die den Anspruch begründen und dem Leistungspartner als Schuldner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
11.4 Schwe ben zwi schen dem Karteninhaber, bzw. Nutzungsberechtigten und dem Leistungspart-
ner, bzw. der (Tourismusstelle) Ver hand lun gen über gel tend ge mach te An sprü che oder die den
An spruch be grün den den Um stän de, so ist die Ver jäh rung ge hemmt bis der Karteninhaber, bzw.
Nutzungsberechtigte oder der Leistungspartner, bzw. die (Tourismusstelle) die Fort set zung der
Ver hand lun gen ver wei gert. Die vor be zeich ne te Ver jäh rungs frist von ei nem Jahr tritt frü hes tens 3
Mo na te nach dem En de der Hem mung ein.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kartennutzungsberechtigten und der KönigsCard
Betriebs GmbH fndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das
sonstige Rechtsverhältnis.
12.2 Der Kartennutzungsberechtigte kann die KönigsCard Betriebs GmbH nur an deren Sitz
verklagen.
12.3 Für Klagen der KönigsCard Betriebs GmbH gegen den Kartennutzungsberechtigten ist der
Wohnsitz des Kartennutzungsberechtigten maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftragge-
ber, die Kaufeute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag an-
wendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
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